Rechtsprechung
   BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6814
BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R (https://dejure.org/2003,6814)
BSG, Entscheidung vom 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R (https://dejure.org/2003,6814)
BSG, Entscheidung vom 11. November 2003 - B 12 KR 4/03 R (https://dejure.org/2003,6814)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6814) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Sozialversicherungsungsfreiheit eines Werkstudenten; Fortsetzung der Beschäftigung einer Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten während des Studiums der Betriebswirtschaftslehre ; Voraussetzungen des sog. Werkstudentenprivilegs; ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 22/97 R

    Versicherungs- bzw Beitragspflicht - berufsintegriertes Studium - Werkstudent -

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R
    Darin wurde unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1998 (SozR 3-2500 § 6 Nr. 16) die Ansicht vertreten, dass Studenten, die nach Aufnahme eines Studiums weiterhin bei demselben Arbeitgeber beschäftigt blieben, ab dem Sommersemester 2000 auch dann nicht (mehr) versicherungsfrei seien, wenn sie den Umfang des Arbeitsverhältnisses den Erfordernissen des Studiums anpassten.

    Die Beschäftigung ist demgemäß nur versicherungsfrei, wenn und solange sie "neben" dem Studium ausgeübt wird, ihm nach Zweck und Dauer untergeordnet ist, mithin das Studium die Hauptsache, die Beschäftigung die Nebensache ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 16 mwN).

    Es sind später gelegentlich Zweifel daran geäußert worden, ob an der 20-Stunden-Grenze festzuhalten ist, wenn die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als 40 Stunden sinkt (vgl BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 16 S 57).

    Mit Urteil vom 10. Dezember 1998 (SozR 3-2500 § 6 Nr. 16), das zu dem Besprechungsergebnis der Spitzenverbände vom 6. Oktober 1999 (Die Beiträge 2000, 98, 112) führte, hat der Senat entschieden: Nicht als Werkstudent versicherungsfrei ist, wer nach Abschluss einer Berufsaubildung ein beruflich weiterführendes (berufsintegriertes) Studium absolviert, wenn er die Beschäftigung in dem erlernten Beruf während des Semesters als Teilzeitbeschäftigung und während der vorlesungsfreien Zeit als Vollzeitbeschäftigung ausübt.

    Außerhalb der Vorlesungszeit arbeitete sie dort 38 Stunden in der Woche (vgl BSG SozR 3-2500 § 6 Nr. 16 S 52).

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R
    Es hat dies bei einer während des Semesters ausgeübten Beschäftigung bejaht, sofern deren zeitlicher Umfang wöchentlich 20 Stunden übersteigt (vgl zB BSGE 40, 93, 95 = SozR 2200 § 172 Nr. 3; SozR 2400 § 2 Nr. 3 S 3; BSGE 44, 164, 165 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).

    Eine in den von Studienanforderungen freien Semesterferien ausgeübte Beschäftigung steht dem Erscheinungsbild als Student auch dann nicht entgegen, wenn die genannte 20-Stunden-Grenze überschritten wird (BSGE 44, 164, 166 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; SozR 2200 § 172 Nr. 12 S 23).

  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 24/02 R

    Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit - studentische Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R
    Das Werkstudentenprivileg gilt in der Rentenversicherung demgegenüber seit Oktober 1996 von Übergangsfällen abgesehen nicht mehr (dazu BSG SozR 4-2600 § 5 Nr. 1) und ist deshalb im vorliegenden Verfahren nicht umstritten.

    In der Rentenversicherung ist das Werkstudentenprivileg seit dem Wintersemester 1996 abgeschafft (dazu BSG SozR 4-2600 § 5 Nr. 1).

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R
    Andererseits hat das BSG eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden im Semester später nicht (mehr) als absolute Grenze, wohl aber als ein wesentliches Beweiszeichen angesehen, dem bei der Würdigung des Gesamtbildes besonderes Gewicht zukommt (vgl BSGE 50, 25, 27 = SozR 2200 § 172 Nr. 14; BSG SozR 2200 § 172 Nr. 20 S 45, 47).
  • BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 1/99 R

    Krankenversicherung der Studenten - Student - Werkstudent - Überschreitung -

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R
    Schon früher ist der Senat anderen Versuchen zur Einschränkung des Werkstudentenprivilegs nicht gefolgt: So einer Begrenzung auf die Zeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss in BSGE 71, 144 = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2 oder durch die Übertragung der für die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) geltenden Grenzen (14 Fachsemester und Alter von 30 Jahren) auf das Werkstudentenprivileg in SozR 3-2500 § 6 Nr. 17.
  • BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91

    Werkstudenten - Versicherungsfreiheit - Abschluß - Erweiterungsstudium

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R
    Schon früher ist der Senat anderen Versuchen zur Einschränkung des Werkstudentenprivilegs nicht gefolgt: So einer Begrenzung auf die Zeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss in BSGE 71, 144 = SozR 3-2200 § 172 Nr. 2 oder durch die Übertragung der für die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) geltenden Grenzen (14 Fachsemester und Alter von 30 Jahren) auf das Werkstudentenprivileg in SozR 3-2500 § 6 Nr. 17.
  • BSG, 26.06.1975 - 12 RK 14/73

    Krankenversicherungspflicht und der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R
    Es hat dies bei einer während des Semesters ausgeübten Beschäftigung bejaht, sofern deren zeitlicher Umfang wöchentlich 20 Stunden übersteigt (vgl zB BSGE 40, 93, 95 = SozR 2200 § 172 Nr. 3; SozR 2400 § 2 Nr. 3 S 3; BSGE 44, 164, 165 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 77/94

    Versicherungs- und Beitragsfreiheit als Werkstudent

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R
    Das BSG hat in diesen Fällen Versicherungsfreiheit regelmäßig verneint, auch wenn die Arbeitszeit mit Rücksicht auf das Studium verringert worden war (vgl BSGE 27, 192 = SozR Nr. 3 zu § 1228 Reichsversicherungsordnung zum Abendstudium an einer Bauschule neben einer Beschäftigung; BSGE 33, 229 = SozR Nr. 14 zu § 172 RVO zur Ganztagsbeschäftigung neben tageweisem Studium; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 zur Beschäftigung mit Beurlaubung für Studienzeiten unter Zahlung einer Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber; BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8 zur Beurlaubung für die Dauer des Studiums unter Fortzahlung des nur unwesentlich gekürzten Gehalts; BSGE 78, 229 = SozR 3-2500 § 6 Nr. 11 zur Beschäftigung mit Sonderurlaub für ein Studium bei Zahlung einer Studienförderung).
  • BSG, 30.01.1980 - 12 RK 45/78

    Semesterferien - Berufspraktische Tätigkeit - Praktikum - Versicherungsbefreiung

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R
    Eine in den von Studienanforderungen freien Semesterferien ausgeübte Beschäftigung steht dem Erscheinungsbild als Student auch dann nicht entgegen, wenn die genannte 20-Stunden-Grenze überschritten wird (BSGE 44, 164, 166 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; SozR 2200 § 172 Nr. 12 S 23).
  • BSG, 31.10.1967 - 3 RK 77/64

    Versicherungsfreiheit von Studenten - Ordentliche Studierende - Abendschulbesuch

    Auszug aus BSG, 11.11.2003 - B 12 KR 4/03 R
    Das BSG hat in diesen Fällen Versicherungsfreiheit regelmäßig verneint, auch wenn die Arbeitszeit mit Rücksicht auf das Studium verringert worden war (vgl BSGE 27, 192 = SozR Nr. 3 zu § 1228 Reichsversicherungsordnung zum Abendstudium an einer Bauschule neben einer Beschäftigung; BSGE 33, 229 = SozR Nr. 14 zu § 172 RVO zur Ganztagsbeschäftigung neben tageweisem Studium; BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 zur Beschäftigung mit Beurlaubung für Studienzeiten unter Zahlung einer Ausbildungsvergütung durch den Arbeitgeber; BSGE 41, 24 = SozR 2200 § 165 Nr. 8 zur Beurlaubung für die Dauer des Studiums unter Fortzahlung des nur unwesentlich gekürzten Gehalts; BSGE 78, 229 = SozR 3-2500 § 6 Nr. 11 zur Beschäftigung mit Sonderurlaub für ein Studium bei Zahlung einer Studienförderung).
  • BSG, 12.11.1975 - 12 RK 13/74

    Versicherungspflicht bei anschließendem Studium unter Aufrechterhaltung des

  • BSG, 18.04.1975 - 12 RK 10/73
  • BSG, 25.11.1971 - 5 RKn 70/69

    Versicherungspflicht von Studenten - Vollbeschäftigung neben Studium -

  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 4 R 149/09
    Das SG habe das (von ihm zitierte) Urteil des BSG vom 11. November 2003 - B 12 KR 4/03 R - (Parallelentscheidung zu dem Urteil vom 11. November 2003 - B 12 KR 24/03 R - SozR 4-2500 § 6 Nr. 3) in sein Gegenteil verkehrt.

    Seine Kriterien hierzu hat das BSG in drei Urteilen vom 11. November 2003 (B 12 KR 4/03 R [nicht veröffentlicht], B 12 KR 5/03 R [veröffentlicht in Juris] und B 12 KR 24/03 R [SozR 4-2500 § 6 Nr. 3]) zusammengefasst.

    In dem hier zitierten Urteil vom 11. November 2003 (a.a.O., Rn. 19) hat das BSG dann lediglich ausgeführt, dass auch bei einem solchen prägenden Zusammenhang das Werkstudentenprivileg eingreifen kann, wenn die bereits vor dem Studium ausgeübte Beschäftigung auf weniger als 20 Stunden verringert wird (im konkreten Fall 19, 5 Stunden).

  • SG Hamburg, 06.08.2003 - S 23 KR 118/01

    Werkstudentenprivileg - Anpassung des Beschäftigungsverhältnisses an die

    Es ist weder aus der Entscheidung des BSG vom 10.12.1998 (a.a.O.) noch sonst zu folgern, dass, wenn ein zuvor bestehendes Beschäftigungsverhältnis auch nach Aufnahme eines Studiums fortgeführt wird, immer oder auch nur grundsätzlich von Versicherungspflicht auszugehen wäre; entscheidend ist vielmehr, ob die betreffende Person ihrem Erscheinungsbild nach Beschäftigter oder Studierender ist (vgl. LSG NRW 28.01.2003 - L 5 KR 90/02, anhängig BSG B 12 KR 24/03 R; SG Hamburg 08.11.2002 - S 21 KR 662/00; SG Berlin 18.06.2002 - S 82 KR 4/01 = NZA 2002, 1274; SG Berlin 16.12.2002 - S 87 KR 943/02, anhängig BSG B 12 KR 5/03 R; SG Berlin 16. Dezember 2002 - S 87 KR 3747/01, anhängig BSG B 12 KR 4/03 R; vgl. auch Gerlach in Hauck/Noftz, SGB V, K § 6, Rz. 72; Felix, Studenten und gesetzliche Krankenversicherung, NZS 2000, S. 477 ff., 483; Zipperer GKV-Komm., § 6 SGB V, Rdnr. 33; Jahn, SGB V, § 6, Anm. 35 - Klose; Mengert in Peters, Handb.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht